Verzögerte Einführung der E-Abgabe (46)

Bundesamt für Strassen ASTRA

Es ist unbestritten, dass auch Elektrofahrzeuge für die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur einen Beitrag zu entrichten haben. Auf eine Beteiligung wird heute mit Ausnahme der Autobahnvignette verzichtet. Die geplante Abgabe auf Elektrofahrzeuge soll den Beginn einer Beteiligung der Elektroautos an den Infrastrukturkosten markieren. Eine Abgabe soll aber erst dann eingeführt werden, wenn die Marktdurchdringung der Elektroautos markant zugenommen hat. Damit sollen die Kosten von Elektroautos (vor allem aufgrund der derzeit noch höheren Anschaffungskosten) nicht zusätzlich durch eine weitere jährliche Abgabe erhöht werden. Gleichzeitig wird der Verzicht auf die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verlängert, um ein fahrzeugübergreifendes Signal zu Gunsten der Elektromobilität zu setzen.

Verzögerte Einführung der E-Abgabe (46)
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